Donnerstag, 28. April 2011

Missbrauch oder Vergewaltigung

Als Vergewaltigung werden bestimmte strafbare sexuelle Übergriffe bezeichnet, denen Personen gegen ihren Willen ausgesetzt sind.

Das Substantiv Missbrauch ist im Deutschen seit dem 16. Jahrhundert belegt. Das zugrundeliegende Verb mit der Bedeutung falsch oder böse gebrauchen findet sich bereits im Althochdeutschen. In den entwickelten Ländern steht im 21. Jahrhundert der Begriff aufgrund vieler aktueller Vorfälle gleichsam synonym für sexueller Missbrauch.


Sexueller Missbrauch bezeichnet unter Strafe gestellte sexuelle Handlungen an Menschen. In der Sozialwissenschaft wird der Begriff oft auf Handlungen ausgedehnt, die nicht strafbar sind, aber moralisch verurteilt werden. Psychologisch wird als Missbrauch verstanden, wenn eine Handlung das Opfer in seiner sexuellen Integrität verletzt und ihm psychischen Schaden zufügt. Die Ebenen juristischer, sittenmoralischer und psychologischer Bewertung müssen dabei nicht zwangsläufig übereinstimmen, sondern können sich im Einzelfall auch widersprechen.

In der sozialwissenschaftlichen Literatur, in Bereichen der Arbeit mit den Opfern, auch bezüglich Therapien sowie in psychologischen Zusammenhängen wird auch die Bezeichnung sexuelle Gewalt oder konkreter sexualisierte Gewalt benutzt. Der Begriff sexualisiert soll meinen, dass Gewaltaspekte nicht ihren Ursprung in der Sexualität haben, jedoch hier mittels sexueller Handlungen zum Ausdruck gebracht werden.
 
Sexueller Missbrauch wird in Deutschland als schwerwiegendes Verbrechen angesehen, das gilt insbesondere für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, § 176a StGB.

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